9842 ff.). Die fakturierten 36.67 Stunden (davon 7.5 Stunden MLaw) wie auch die übrigen Positionen erscheinen der Kammer angemessen und geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt V2.________ für die amtliche Verteidigung von B2.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 7’361.30; für die Berechnung wird auf das Dispositiv verwiesen. B2.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt V2.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 7’361.30 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).