Über seine aktuelle Lebenssituation ist der Kammer wenig bekannt, weil sie ihn infolge Dispensation von der persönlichen Teilnahme an der Berufungsverhandlung nicht zur Person befragen konnte. Laut seinem Verteidiger ist er seit Ende Dezember 2024 wegen Atemwegsproblemen in medizinischer Behandlung (pag. 9739 f.). 23.2.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Seit der zu beurteilenden und bald fünf Jahre zurückliegenden Straftat hat sich B2.________ (soweit bekannt zumindest in der Schweiz) nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Straffreies Verhalten wird erwartet und ist nicht strafmindernd zu berücksichtigen.