108 führt weder zu Verletzungen noch zu sonstigen Kampfspuren und war B2.________ unabhängig seines Alters und Körperbaus möglich. Das Vorbringen seines Verteidigers, B2.________ habe sich auf den Vorplatz verschoben und sei während des Raufhandels dort verblieben, um sich einen Eindruck über das Geschehen zu verschaffen und/oder seine Fluchtmöglichkeiten abzuschätzen, erachtet die Kammer als Schutzbehauptung. Wie sein Verteidiger selbst zutreffend ausführte, hätte es innerhalb der Motorradclubszene nicht gut ausgesehen, den «Rückwärtsgang» einzuschalten.