Nach dem Gesagten erachtet die Kammer als erstellt, dass B2.________ auf dem Vorplatz stand, als die Auskundschafter vom Parkplatz des Restaurants Campagna zurückkehrten. Sie hat keine Zweifel, dass er in der Folge und während des Raufhandels auf dem Vorplatz verblieb und nicht ins Clublokal zurückkehrte, um zu essen. Dafür sprechen die Aussagen von V.________, wonach sie allein im Clublokal verblieb, als auch die motorradclubinternen Wertvorstellungen und Verhaltensmuster. Es wäre lebensfremd anzunehmen, dass sich B2.___