um sich einen Eindruck über das Geschehen zu verschaffen resp. um seine Fluchtmöglichkeiten abzuschätzen. Im Ergebnis kann auf die Beteuerungen von B2.________, er sei während des Raufhandels im Clublokal verblieben, nicht abgestellt werden. Für die Sachverhaltsfeststellung essenziell sind daher neben den Gesamtumständen (dazu E. III.10.3 bis E. III.10.8 hiervor) insbesondere die Aussagen von N.________ und V.________. N.________, Anwärter des geplanten Bandidos-Chapters (pag. 4800 Z. 73 ff.), sagte überzeugt und ohne Zweifel zu äussern aus, B2.________ habe «auf jeden Fall» mit B4._____