Auch sind seine Aussagen widersprüchlich und der objektiven Beweislage angepasst, was ebenfalls gegen deren Glaubhaftigkeit spricht. So behauptete er an der ersten Einvernahme, «nichts» mitbekommen zu haben, und gab er schliesslich an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung – notabene auf Vorhalt, unbestrittenermassen seien Schüsse abgegeben worden – zu, einen «riesen Radau» mitbekommen zu haben (pag. 6086 Z. 1 ff.). Ohnehin erscheint es mit Blick auf die motorradclubinternen Wertvorstellungen und Verhaltensmuster lebensfremd, dass B2._____