106 dels. Insofern trat er nach aussen hin als Teil der aus Mitgliedern, Supportern und Interessenten/Sympathisanten der Bandidos bestehenden Gruppe auf. Was die Rolle von B2.________ am Raufhandel anbelangt, erachtet die Kammer seine Sachverhaltsdarstellung, er sei während des Raufhandels im Clublokal verblieben und habe gegessen, als Schutzbehauptung. Zum einen finden sich in seinen diesbezüglichen Aussagen keine Realkennzeichen, dafür diverse Lügensignale.