Angesichts all dessen sind die Vorbringen von B2.________ und seinem Verteidiger, er sei ein unwissender Gast einer Geburtstagsfeier gewesen, den «das alles» nichts angegangen sei und der nichts von der geplanten Chaptergründung gewusst habe, als Schutzbehauptung zu werten, um seine eigene Tatbeteiligung zu verschleiern und seine Gruppenmitglieder vor der Strafverfolgung zu schützen, wie es die motorradclubinternen Wertvorstellungen und Verhaltensmuster gebieten (dazu E. III.10.6 hiervor). Es kann als notorisch gelten, dass B2.________ als ranghohes Mitglied im OJ.________(Land) Bandidos-Chapter CA.