mit ihm von OI.________ (Land) in die Schweiz gefahren sind (pag. 1692 Z. 98 f., pag. 3005 Z. 29 ff., pag. 3699 Z. 56 ff.). Diese Fahrgemeinschaft – wohlgemerkt bestehend aus Mitgliedern und Supportern der Bandidos – war nicht zufällig, sondern wurde vorgängig gebildet. Die Ankündigung seiner Anwesenheit in der WhatsApp-Gruppe «CHSYLBCH» und die gemeinsame Anreise mit Mitgliedern/Supportern der Bandidos lassen keinen anderen Schluss zu, als dass B2.________ nicht als spontaner Gast einer Geburtstagsfeier erwartet wurde, sondern – getreu dem