An der Berufungsverhandlung vom 27. Januar 2025 war B2.________ von der persönlichen Teilnahme dispensiert (dazu E. II.6.1.2 hiervor). 21.3 Beweiswürdigung der Kammer B2.________ ist Mitglied der Bandidos. Er gehörte und gehört dem OJ.________(Land) Chapter CA.________ an, in dem er laut seinem Verteidiger eine hohe Position innehat