Er habe sich nicht an der Auseinandersetzung beteiligt; er habe niemanden geschlagen und sei auch nicht geschlagen worden (pag. 6086 Z. 19 ff.). Zu den Schilderungen von V.________, wonach jeder ein Messer zur Verteidigung erhalten habe, mehrere Personen an einer Waffe hantiert hätten und schliesslich alle draussen gewesen seien, könne er nichts sagen