Auf Nachfrage des Gerichtspräsidenten, ob er erst am besagten Tag eine Einladung erhalten habe, bestätigte er: «Das ist richtig, per Telefon. Ich glaube, dass zwei Mann Geburtstag hatten» (pag. 6082 Z. 15 ff.). Auf Vorhalt der Sprachnachricht von B4.________ vom 6. Mai 2019, wonach am 11. Mai 2019 möglicherweise auch «B2.________ (Spitzname)» komme, führte er aus, der erwähnte «B2.________(Spitzname)» müsste er sein. Es könne sein, dass schon vorher klar gewesen sei, dass er auch komme. Er könne sich nicht mehr daran erinnern (pag. 6082 Z. 19 ff.). Er habe ein paar Stunden bleiben und dann weiter nach OJ.________ (Land) fahren wollen (pag. 6083 Z. 27 ff.).