Insbesondere gestützt auf die Aussagen von V.________ und N.________ könne als erstellt gelten, dass er – notabene in Kenntnis der Vorgeschichte – die Aufregung nach der Rückkehr der Auskundschafter und die Bewaffnung mitbekommen habe sowie mit seinen Clubkollegen nach oben gerannt sei resp. schon oben gestanden habe, als die Hells Angels und Broncos eingetroffen seien. Während der Auseinandersetzung sei er zur Unterstützung seiner Gruppe oben verblieben. Wenngleich ihm keine Kampfhandlungen nachgewiesen werden können, sei er doch mindestens zur moralischen und psychologischen Unterstützung vor Ort gewesen.