Eine Flucht sei aufgrund der örtlichen Verhältnisse kaum möglich gewesen und hätte die Gefahr geborgen, auf einmal allein mehreren Mitgliedern der Hells Angels und Broncos gegenüberzustehen. Ohnehin hätte es innerhalb des Motorradclubs nicht gut ausgesehen, wenn man den Rückwärtsgang eingeschaltet hätte. Vor dem Clublokal habe sein Mandant die im vorliegenden Verfahren bereits mehrfach geschilderte gewalttätige Situation angetroffen. Weil er sich auf keinen Fall an der Auseinandersetzung habe beteiligen wollen, habe er sich im Hintergrund gehalten und dadurch jegliche physische und verbale Konfrontation vermieden.