Er sei kein Anwärter des Schweizer Chapter gewesen, weshalb ihn das alles nichts angegangen sei und er auch keine Aussagen gemacht habe. Der Gebrauch des Aussageverweigerungsrechts sei Ausfluss der Motorradclubszene und kein Indiz für kriminelle Absichten. Sein Mandant habe weder gewusst, dass ein tätlicher Angriff seitens der Hells Angels und der Broncos bevorstehe, noch sei er zwecks Verstärkung der Bandidos in die Schweiz gereist. Er sei ohne böse Absichten nach Belp gefahren, um Geburtstag zu feiern und Spanferkel zu essen.