B1.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt V1.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 12'246.35 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 19. Weitere Verfügungen Für die weiteren Verfügungen wird auf das Dispositiv verwiesen. 99 V. B2.________