__ 56.08 Stunden vergütet. Soweit für das Jahr 2023 eine Auslagenpauschale von 3 % beantragt wird, ist diese entsprechend anzupassen. Die zusätzlich fakturierten Auslagen von CHF 32.70 (CHF 10.00 für Fotokopien und CHF 32.70 für Porti) werden nicht zusätzlich entschädigt, weil diese effektiven Kosten in der Auslagenpauschale enthalten sind. Ohnehin würden pro Fotokopie lediglich 40 Rappen entschädigt (Ziff. 3.3 und Ziff. 3.4 Kreisschreiben Nr. 15 des Obergerichts vom 21.01.2022) und nicht die fakturierten 50 Rappen.