Die telefonischen und schriftlichen Kontakte mit Dritten sind nicht spezifiziert. Weil nicht ausgewiesen ist, mit wem kommuniziert wurde, kann nicht überprüft werden, ob diese Positionen zur Interessenwahrung im Strafverfahren geboten waren. Der fakturierte Aufwand von 2 Stunden im Jahr 2023 und 1.5 Stunden in den Jahren 2024/25 wird nicht entschädigt.