Für Aktenstudium inkl. Lektüre der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, Vorbereitung der Berufungsverhandlung, Rechtsabklärungen, Redaktion Plädoyer, u. Ä. erachtet die Kammer höchstens 25.00 Stunden für angemessen (dazu E. III.13.2.3 hiervor). Der fakturierte Aufwand von 28.58 Stunden wird daher um 3.58 Stunden gekürzt, davon entfallen anteilsmässig 1.97 Stunden auf das Jahr 2023 und 1.61 Stunden auf das Jahr