18. Kosten und Entschädigung 18.1 Verfahrenskosten 18.1.1 Erstinstanzliche Verfahrenskosten Die Vorinstanz bestimmte die auf B1.________ entfallenden Verfahrenskosten auf CHF 26'447.30. Es schied diese je hälftig auf den Freispruch von der Anschuldigung der versuchten vorsätzlichen Tötung, ev. (versuchten) schweren Körperverletzung, ev. einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand und den Schuldspruch wegen Raufhandels aus (siehe pag. 8208 f.). Oberinstanzlich beantragte Rechtsanwältin V11.__