Die Strafempfindlichkeit wirkt sich neutral auf die Strafe aus. 17.2.4 Fazit Insgesamt sind die Täterkomponenten im Umfang von 1 Monat straferhöhend zu berücksichtigen, womit eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten resultiert. 17.3 Keine Verletzung des Beschleunigungsgebots Es liegt keine Verletzung des Beschleunigungsgebots vor, die strafmindernd zu berücksichtigen wäre (dazu E. III.12.1.4 hiervor). 17.4 Zusatzstrafe B1.______