Für die sich neutral auf die Strafhöhe auswirkenden persönlichen Verhältnisse von B1.________ wird vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (siehe pag. 8201 ff.). Ergänzend und aktualisierend ist festzuhalten, dass B1.________ über eine Niederlassungsbewilligung C verfügt. Er ist verheiratet und Vater eines Kindes. Gegenwärtig und seit dem Jahr 2020 arbeitet er als ________. Sein Vorgesetzter attestiert ihm eine «sehr gute Arbeitsweise», einen «sehr guten Kundenkontakt» sowie ein «sehr gutes Verhalten» gegenüber