Das subjektive Tatverschulden wird insgesamt neutral gewichtet. 17.1.4 Gesamtverschulden Die Kammer erachtet für den Schuldspruch wegen Raufhandels eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten für verschuldensangemessen. 17.2 Täterkomponenten 17.2.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Strafregisterauszug vom 13. Januar 2025 weist zwei Verurteilungen aus, davon eine Vorstrafe (pag. 9621 ff.): Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 11.03.2016 Delikte: Nötigung, Amtsanmassung Tatzeitpunkt: 28.01.2015