Entgegen den Ausführungen der Verteidigerin habe es keinen Angriff seitens der Hells Angels und Broncos gegeben. Diese hätten gar keine Zeit für einen Angriff gehabt. Die Auseinandersetzung sei sogleich wechselseitig gewesen. Angesichts dessen sei es angezeigt, bei allen Beteiligten von der gleichen «Grundstrafe» (10 Monate Freiheitsstrafe) auszugehen. Auch die Erhöhung um 2 Monate aufgrund der Bewaffnung mit dem Rollgabenschlüssel sei rechtens, zumal nicht jeder Teilnehmer bewaffnet gewesen sei. Für die objektive Tatschwere sei eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten festzusetzen. Die subjektive Tatschwere wirke sich neutral aus.