Ob er dem designierten Chapter beitreten wollte, sei unerheblich. Mit der Vorinstanz sei davon auszugehen, dass er – mit einem Rollgabelschlüssel bewaffnet – oben an der Steinbachstrasse gestanden und die Gegenseite erwartet habe. Eine konkrete Gewalteinwirkung könne ihm nicht nachgewiesen werden, seine psychische Unterstützung sei jedoch klar, entscheidend und erheblich gewesen; insbesondere erheblicher als die Beteiligung jener Bandidos, die unbewaffnet gewesen seien. Entgegen den Ausführungen der Verteidigerin habe es keinen Angriff seitens der Hells Angels und Broncos gegeben.