16.3 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte oberinstanzlich, B1.________ sei für den rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Raufhandels zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten zu verurteilen, dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 20. Januar 2021. Aus den Telefonauswertungen gehe klar hervor, dass B1.________ zum innersten Kreis jener Personen gehörte, die in Belp ein Bandidos-Clublokal einrichteten. Auch sei er, seine Bandidos-Kutte tragend, mit nach OA.________ (Ort) gefahren. Ob er dem designierten Chapter beitreten wollte, sei unerheblich.