Nach dem Gesagten resultiere für den rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Raufhandels eine Einsatzstrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe. Diese sei praxisgemäss zu 2/3 zu der mit Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 20. Januar 2021 ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 24 Monaten zu asperieren, womit eine Zusatzstrafe von 4 Monaten Freiheitsstrafe resp. eine hypothetische Gesamtstrafe von 28 Monaten Freiheitsstrafe resultiere. Es sei davon auszugehen, dass das Regionalgericht Oberland zu einer bedingten Freiheitsstrafe gelangt wäre, wenn es den Raufhandel mitbeurteilt hätte.