Bandidos-Chapter CA.________ verbleiben wollen (vgl. pag. 4841 S. 38 Nr. 56). Ohnehin gehe es nicht an, dass die Vorinstanz die «Grundstrafe» um zwei Monate mit der Begründung erhöht habe, ihr Mandant sei «effektiv bewaffnet» gewesen (vgl. pag. 8200), seien doch beide Seiten bewaffnet gewesen. Wenn alle bewaffnet gewesen seien, könne sich das angebliche und blosse Halten eines Rollgabenschlüssels – notabene eines Werkzeugs – nicht verschuldenserhöhend auswirken. Gemäss vorinstanzlichem Beweisergebnis habe sich ihr Mandant rein durch seine örtliche Präsenz und eine psychische Unterstützung am Raufhandel beteiligt.