Insofern sei die Vorinstanz zumindest teilweise davon ausgegangen, dass der Angriff der Hells Angels und Broncos gerechtfertigt sei, weil er die Antwort auf die (angebliche) Provokation, d.h. die Gründung eines Bandidos-Chapters in der Schweiz, darstellte. Anders lasse sich nicht erklären, warum die Vorinstanz für die Angegriffenen und die Angreifenden je eine «Grundstrafe» von 10 Monaten Freiheitsstrafe angenommen habe. Das Verschulden der angegriffenen Bandidos wiege geringer, was sich in einer tieferen «Grundstrafe» für jene niederzuschlagen habe.