Zwar habe die Vorinstanz erwogen, dass die Bandidos angegriffen worden seien und ihnen die Hells Angels mit Gewalt klarmachen wollten, dass sie in der Schweiz unerwünscht seien, dies habe sich jedoch nicht im Strafmass niedergeschlagen. Insofern sei die Vorinstanz zumindest teilweise davon ausgegangen, dass der Angriff der Hells Angels und Broncos gerechtfertigt sei, weil er die Antwort auf die (angebliche) Provokation, d.h. die Gründung eines Bandidos-Chapters in der Schweiz, darstellte.