Kein Verein dürfe sich dadurch provoziert fühlen oder gar andere Personen angreifen, weil diese einen neuen Verein gründeten oder ihr Vereinsshirt trügen. Zwar habe die Vorinstanz erwogen, dass die Bandidos angegriffen worden seien und ihnen die Hells Angels mit Gewalt klarmachen wollten, dass sie in der Schweiz unerwünscht seien, dies habe sich jedoch nicht im Strafmass niedergeschlagen.