Diverse strafmindernde Punkte seien unberücksichtigt geblieben: Zum einen sei nicht zwischen den Angegriffenen (Bandidos) und den Angreifenden (Hells Angels und Broncos) unterschieden worden. Die Tatsache, dass keine Provokation seitens der Bandidos und damit ihres Mandanten vorgelegen habe, sei nicht resp. ungenügend gewürdigt worden. Es sei nicht das Problem der Bandidos, wenn sich die Hells Angels (die sich als Platzhirsche sähen) und die Broncos durch die angebliche Chaptergründung der Bandidos in der Schweiz und/oder das Tragen ausländischer Bandidos-Kutten provoziert fühlten.