2. Was machte er genau während der Auseinandersetzung? Wo war er vorher und währenddessen? Einen direkten Beweis, was B1.________ während der Auseinandersetzung gemacht hat, gibt es zwar nicht. Sein Verteidiger wies in seinem mündlichen Parteivortrag aber zurecht auf die Aussagen von Q.________ und O.________ hin. So trifft die Beschreibung, die Q.________ von der Person, die links und rechts in den Händen einen Rollgabelschlüssel hielt (vgl. dazu pag. 5463 Z. 476 f., pag. 5465 Z. 571 ff.), auf B1.________ zu und auch O.________ führte aus, dass B1._______