und B1.________ sind zwar im Chat, sind und bleiben aber Chapter CA.________/OJ.________(Land), ist nur besser zwecks Kommunikation, das sie ja in der Schweiz sind!»; vgl. dazu Mobiltelefonauswertung N.________: pag. 4841, Extraktionsbericht, S. 38, Nr. 56). Trotzdem war er aber sowohl vor wie auch nach dem 11. Mai 2019 äusserst aktiv in den Chats und im direkten Kontakt mit weiteren Gruppenmitgliedern beteiligt. Er sorgte sich um das weitere Fortbestehen des Clubs.