Die amtlichen Entschädigungen für das Berufungsverfahren werden gestützt auf die eingereichten Kostennoten bestimmt. Mit Blick auf den in der Sache gebotenen Zeitaufwand, die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses sowie unter Berücksichtigung der von den Verteidigungen oberinstanzlich geltend gemachten Aufwände von zwischen 29.87 Stunden und 94.58 Stunden geht die Kammer von folgenden Richtwerten aus: 