Im Rechtsmittelverfahren beträgt das Honorar 10 bis 50 Prozent davon (Art. 17 lit. f PKV), d.h. zwischen CHF 200.00 und CHF 25'000.00, entsprechend 1 bis 125 Stunden. 13.2.2 In erster Instanz Die von der Vorinstanz bestimmten amtlichen Entschädigungen und vollen Honorare sind unangefochten in Rechtskraft erwachsen. 13.2.3 In oberer Instanz Die amtlichen Entschädigungen für das Berufungsverfahren werden gestützt auf die eingereichten Kostennoten bestimmt.