81 zugs rund zwei Monate vor der Berufungsverhandlung – letztlich einzig noch über die Sanktions-, Kosten- und Entschädigungsfolgen zu befinden war. 13.2 Amtliche Entschädigungen 13.2.1 Rechtliche Grundlagen Zu den Verfahrenskosten gehören auch die Kosten der amtlichen Verteidigung (Art. 422 Abs. 2 lit. a StPO). Diese werden von der Kammer praxisgemäss separat ausgewiesen.