Das oberinstanzliche Urteil erging somit beinahe fünf Jahre nach den zu beurteilenden Straftaten. Bis zum Versand von dessen Begründung vergehen angesichts der Gesamtumstände (namentlich Komplexität des Sachverhalts, Anzahl beschuldigter Personen und Arbeitslast des Gerichts) ebenfalls einige Monate. Die Gesamtverfahrensdauer ist lang, unter Berücksichtigung der Gesamtumstände (zahlreiche potenziell am Raufhandel beteiligte Personen; komplexe und zeitintensive Sachverhaltsabklärungen mit vielen Einvernahmen, Gutachten, Editionen sowie Auswertung zahlreicher digitaler Beweismittel; Verfahrenseinstellungen;