Die Staatsanwaltschaft eröffnete die Verfahren gegen die Beschuldigten zwischen dem 12. und 21. Mai 2019. Am 29. Juni 2021 und damit rund zwei Jahre nach dem Vorfall erhob sie Anklage bei der Vorinstanz bezüglich zweiundzwanzig Personen. Die erstinstanzliche Hauptverhandlung fand ab dem 30. Mai 2022 statt, die Urteilseröffnung war am 30. Juni 2022. Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 12. Juli 2023. Die Berufungsverhandlung fand ab dem 27. Januar 2025 statt, die Urteilseröffnung war am 13. Februar 2025. Das oberinstanzliche Urteil erging somit beinahe fünf Jahre nach den zu beurteilenden Straftaten.