12.2.2 Erwägungen der Kammer VBRS-Richtlinien Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS- Richtlinien) sehen für den Referenzsachverhalt 30 Strafeinheiten vor. Diesem liegt eine gegenseitige Schlägerei mit je drei bis vier Teilnehmern ohne Waffen oder gefährliche Gegenstände zugrunde, bei der nur wenige und nur leichte Verletzungen entstanden sind, wobei die zu sanktionierende Person die Schlägerei nicht ausgelöst und sich nicht auffallend gross beteiligt hat.