133 Abs. 1 aStGB wer ‒ seitens der Bandidos die Information von F.________ betreffend ein bei der Einfahrt in Belp stehender Prospect der Broncos und/oder die Alarmierung der Auskundschafter bezüglich die sich beim Parkplatz des Restaurants Campagna versammelnden Hells Angels und Broncos mitbekam und infolge – sowie im Wissen um die beabsichtigte «Revierverteidigung» und die gruppeninterne Gewaltbereitschaft und teilweise Bewaffnung – auf den Vorplatz verschob und während der wechselseitigen tätlichen Auseinandersetzung dort verblieb.