erst ermöglicht wurde (Stichwort «negative Gruppendynamik»). Wie im Rahmen der Beweiswürdigung ausgeführt, traten beide Gruppen bewusst als Einheit auf, um die Gegenseite mit erhoffter personeller Übermacht einzuschüchtern und so die geplante Chaptergründung zu verteidigen resp. zu verhindern. Beide Gruppen waren um möglichst viel «Manpower» bemüht. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, ist man in der Gruppe resp. als Gruppe stark/stärker (siehe pag. 8085 f.).