Beide Gruppen nahmen auf dem Vorplatz eine aggressive Haltung ein, so dass die Einleitung der Auseinandersetzung vom Zufall abhing. Daher und weil in der Folge keine der beiden Gruppen eine bloss passive Haltung einnahm oder sich auf reine Abwehrhandlungen beschränkte, kann weder von einem Angriff durch die Bandidos noch von einem Angriff durch die Hells Angels und Broncos die Rede sein (siehe zur Abgrenzung zwischen Raufhandel und Angriff etwa E. 2.2. des Urteils des Bundesgerichts 6B_746/2022 vom 30.03.2023, lautend: «Pour que l'on puisse parler d'une attaque unilatérale, il faut que la ou les personnes agressées n'aient