133 StGB keine Veränderung. Daher erweist sich das neue Recht nicht als das mildere und gelangt integral das alte Recht zur Anwendung, konkret das Schweizerische Strafgesetzbuch mit Stand vom 1. März 2019 (aStGB). 11.2 Rechtliche Grundlagen 11.2.1 Raufhandel nach Art. 133 aStGB Wegen Raufhandels macht sich strafbar, wer sich an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen zur Folge hat (Art. 133 Abs. 1 aStGB). Für die rechtlichen Grundlagen wird grundsätzlich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (siehe pag. 8072 ff.).