Zum engeren Kreis der massgeblich in die Chaptergründung involvierten Personen gehörten namentlich u.a. A.________, N.________, B1.________ und B4.________ (eingehend zu Letzteren E. IV.15.1, E. IV.17.1 und E. VII.33.4 hiernach). Diesbezüglich verabredeten sich mehrere Mitglieder ausländischer Bandidos- Chapter und in der Schweiz wohnhafte Interessenten, um am 11. Mai 2019 gemeinsam vom angedachten Clublokal nach OA.________ (Ort) zu fahren, dort die Motorradausstellung von AA.________ zu besuchen und anschliessend in die Stadt zu fahren, und so erstmals öffentlich Präsenz zu zeigen.