O.________ erlitt u.a. folgende Verletzungen: Mehrere, bis zu 4 cm lange Hautdurchtrennungen am Hinterkopf, zurückzuführen auf stumpfe oder halbscharfe Gewalteinwirkung; ca. 4.5 cm lange Stich- resp. Stich- Schnittwunde am rechten Oberarm; ca. 2.5 cm lange Stich- resp. Stich- Schnittwunde am Rücken; Hautdefekte oberhalb und hinter der linken Ohrmuschel; Hautunterblutung in der Umgebung des rechten äusseren Augenwinkels; Hautabschürfungen im Bereich der linken und rechten Augenbrauen; Schleimhauteinblutungen an den Innenseiten von Ober- und Unterlippe. Er befand sich nicht in akuter Lebensgefahr (pag. 356 ff., pag. 4890 ff., pag.