Seine elfte linke Rippe wurde zertrümmert und er hatte Hautabschürfungen auf der rechten Handfläche und am linken Unterarm sowie Hautunterblutungen am linken Oberschenkel. Er befand sich infolge blutverlust-bedingtem Schock und Transfusionsbedarfs in akuter Lebensgefahr. Ihm wurde während einer Notoperation die Milz entfernt (eingehend dazu E. IX.45.3 und E. IX.47.3 hiernach). C.________ erlitt u.a. folgende Verletzungen: Ca. 2.6 cm lange und bis ca. 0.2 cm klaffende Hautdurchtrennung auf der Kopfhaut im Bereich des Scheitels und Hautdurchtrennung im oberen Hinterhauptsbereich, beides zurückzuführen auf stumpfe Gewalteinwirkung;