58 sprüche betreffend B2.________, B3.________, B4.________, B5.________ und B6.________ kann als erstellt gelten, dass mindestens fünfzehn Personen an der Auseinandersetzung beteiligt waren. Diese nachweisliche Mindestanzahl beteiligter Personen korrespondiert mit den Aussagen unbeteiligter Zeuginnen und Zeugen, laut welchen es mindestens fünfzehn Personen waren (pag. 602 Z. 49 f. und Z. 54) resp. auf der Höhe der Einfahrt des Motels zwischen fünfzehn und dreissig Personen festgestellt wurden (pag.