_ (Fahrzeug) von B5.________ bereits um 17:20 Uhr auf den Vorplatz der nahegelegenen Tankstelle fuhr (pag. 180, GJRV1668.MP4; eingehend dazu E. 10.3.2.f hiervor und E. VIII.39.3 hiernach), kann die Auseinandersetzung höchstens knapp zwanzig Minuten gedauert haben. Diese mutmassliche Tatdauer deckt sich mit der Einschätzung von V.________, wonach das Gerangel rund zwanzig Minuten dauerte (pag. 548 Z. 239). ‒ Anzahl beteiligter Personen Mit A.________, B1.________, C.________, E.________, G.________, I.________, J.________, K.________, O.________ und Q.______