und 334 f., pag. 4940 Z. 232 ff. und pag. 4950 Z. 754). 10.7 Zur eigentlichen Auseinandersetzung vom 11. Mai 2019 Hinsichtlich der eigentlichen Auseinandersetzung vom 11. Mai 2019 ist beweiswürdigend abschliessend – und insbesondere mit Blick auf die rechtliche Würdigung und die Strafzumessung – folgendes festzuhalten: ‒ Tatort Eine anschauliche Übersicht über den Tatort gibt die Fotodokumentation auf pag. 287 ff. Dieser ist zu entnehmen, dass der Vorplatz (und damit der eigentliche Tatort) einige Meter vom Clublokal entfernt war.